Meine Ordination ist eine Wahlarztordination und hat keine Kassenverträge zu den Versicherungen.

 

Es besteht die Möglichkeit das Ordinationshonorar bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Die Vorlage der Rechnung allein reicht nicht. Der Patient muss gegenüber der Kasse durch Vorlage einer Zahlungsbestätigung (Quittung), eines Erlagscheinabschnittes oder eines Kontoauszuges nachweisen, dass die angefallenen Kosten tatsächlich bezahlt wurden. Diese Bestätigung über die Bezahlung der ärztlichen Leistung ist gemeinsam mit der Honorarnote im Original bei der Kasse einzureichen. Die Höhe der Kostenrückerstattung ist bei den Krankenkassen unterschiedlich.

 

Patientinnen und Patienten, die ich im öffentlichen Krankenhaus Klinik Floridsdorf operiere, müssen kein zusätzliches Honorar für die Operation bezahlen.